Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Nordblick Compliance Consulting GmbH

Stand: August 2026

1. Einführung und Annahme der Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Beratungsleistungen, Schulungen, Audits und sonstigen Dienstleistungen der Nordblick Compliance Consulting GmbH, Ernst-Reuter-Allee 18, 39104 Magdeburg, Deutschland, E-Mail: [email protected], Telefon: +49 391 58472916 (nachfolgend „Auftragnehmer“).

Die AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.

Mit der Annahme eines Angebots, der Beauftragung, der Nutzung von Dienstleistungen oder der Teilnahme an Schulungen erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.

2. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:

  • Compliance-Audits für internationale Geschäftsprozesse,
  • Beratung zu Exportkontrolle und Sanktionsprüfung,
  • Unterstützung bei Geldwäscheprävention und KYC-Prozessen,
  • Implementierung von Datenschutz- und DSGVO-Compliance,
  • Lieferketten- und ESG-Compliance-Beratung,
  • Schulung von Führungskräften und Mitarbeitenden zu regulatorischen Pflichten.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, einem Projektvertrag oder einer sonstigen Individualvereinbarung. Der Auftragnehmer schuldet – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – keinen bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Beratungs- und Unterstützungsleistungen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung qualifizierter Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer zu bedienen, bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

3. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

Insbesondere obliegt dem Auftraggeber:

  • die rechtzeitige Bereitstellung relevanter Unternehmens-, Prozess- und Vertragsunterlagen,
  • die Benennung kompetenter Ansprechpartner,
  • die Mitteilung aller Umstände, die für Exportkontroll-, Sanktions-, Geldwäsche-, Datenschutz-, Lieferketten- oder ESG-Prüfungen relevant sein können,
  • die eigenverantwortliche Prüfung und Umsetzung rechtlicher Empfehlungen, soweit keine ausdrücklich übernommene Rechtsdienstleistung im zulässigen Rahmen vorliegt,
  • die Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen Pflichten, insbesondere handels-, steuer-, arbeits-, exportkontroll-, sanktions-, datenschutz- und geldwäscherechtlicher Vorschriften.

Der Auftraggeber sichert zu, dass bereitgestellte Daten und Unterlagen frei von Rechten Dritter sind oder dass die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Abrechnung und Zahlung auf Basis des im Angebot vereinbarten Honorars, der Pauschale, des Tagessatzes oder der Stundenvergütung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind, soweit nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder Meilensteinzahlungen zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen, sofern hierdurch keine zwingenden gesetzlichen Pflichten verletzt werden.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind.

5. Stornierung und Erstattungsbedingungen

Stornierungen oder Terminverschiebungen von Schulungen, Workshops, Audits oder Beratungsterminen durch den Auftraggeber bedürfen mindestens der Textform.

Sofern keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Regelungen:

  • bis 30 Kalendertage vor Leistungsbeginn: kostenfreie Stornierung, abzüglich bereits entstandener und nachgewiesener Fremdkosten,
  • bis 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars,
  • bis 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 75 % des vereinbarten Honorars,
  • weniger als 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars.

Bereits erbrachte Leistungen, vorbereitende Tätigkeiten, Reservierungen externer Ressourcen sowie nicht stornierbare Fremdkosten sind unabhängig von einer Stornierung vollständig zu vergüten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Ein Rückerstattungsanspruch besteht nur, soweit der Auftragnehmer Leistungen noch nicht erbracht hat und ein gesetzlicher oder vertraglicher Erstattungsgrund vorliegt.

6. Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Gleiches gilt bei Übernahme einer Garantie und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen und Vermögensschäden ist im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Die Leistungen des Auftragnehmers stellen keine individuelle Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar, soweit und solange keine ausdrücklich zulässige Rechtsdienstleistung im Einzelfall vereinbart ist. Der Auftraggeber bleibt für die abschließende rechtliche Prüfung, Entscheidung und Umsetzung verantwortlich, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

7. Geistige Eigentumsrechte

Alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erstellten Konzepte, Präsentationen, Berichte, Checklisten, Schulungsunterlagen, Vorlagen, Analysen, Methodenbeschreibungen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben, soweit nicht anders vereinbart, im geistigen Eigentum des Auftragnehmers oder der jeweils berechtigten Rechteinhaber.

Der Auftraggeber erhält an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung für eigene Geschäftszwecke, sofern das vollständige Honorar bezahlt wurde und nichts Abweichendes vereinbart ist.

Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Nutzung für Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers in Textform untersagt, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes erlaubt.

Vom Auftraggeber überlassene Unterlagen, Marken, Logos und sonstige Inhalte verbleiben im Eigentum des Auftraggebers beziehungsweise der jeweiligen Rechteinhaber.

8. Datenschutz und Privatsphäre

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung, gesetzlichen Aufbewahrung oder auf Grundlage einer sonstigen Rechtsgrundlage erforderlich ist.

Sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen, sofern gesetzlich erforderlich.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus einer gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, sofern verfügbar und anwendbar.

9. Höhere Gewalt

Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Krieg, Terrorismus, Streik, Aussperrung, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Cyberangriffe Dritter, Lieferengpässe oder sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse.

Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als angemessen an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag unter Berücksichtigung der bereits erbrachten Leistungen angemessen anzupassen oder aus wichtigem Grund zu kündigen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

10. Änderungen der Bedingungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht, etwa bei Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, der Marktbedingungen oder der Leistungsstruktur.

Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen, sofern hierauf in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen wurde und der Widerspruch gesondert möglich war.

Bei wesentlichen Vertragsänderungen oder bei Änderungen, die Kernpflichten des Vertrags betreffen, ist eine ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Magdeburg. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Sollten einzelne Regelungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen vorrangig.

12. Kontaktinformationen

Nordblick Compliance Consulting GmbH
Ernst-Reuter-Allee 18
39104 Magdeburg
Deutschland

E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 391 58472916

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

Diese AGB dienen der allgemeinen Vertragsgrundlage für die Dienstleistungen der Nordblick Compliance Consulting GmbH und ersetzen keine individuelle Rechtsprüfung im Einzelfall.

8/5/2026 Startseite